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Insolvenzverfahren


Wir bearbeiten Insolvenzverfahren für die im Folgenden aufgeführten Insolvenzgerichte:
Verfahren am AG Baden-Baden

Amtsgericht Baden-Baden

Verfahren am AG Karlsruhe

Amtsgericht Karlsruhe

Verfahren am AG Ludwigsburg

Amtsgericht Ludwigsburg

Verfahren am AG Offenburg

Amtsgericht Offenburg

Verfahren am AG Pforzheim

Amtsgericht Pforzheim

Verfahren am AG Tübingen

Amtsgericht Tübingen

Als Insolvenzverwalter habe ich nur dem Insolvenzgericht, der Gläubiger- versammlung und ggf. dem Gläubigerausschuss Bericht zu erstatten. Im Zuge einer rationellen Verfahrensabwicklung ist die Beantwortung von Gläubigeranfragen nicht vom Gesetzgeber vorgesehen und auch nicht möglich.

Aufgrund datenschutzrechtlicher Vorschriften dürfen personenbezogene Daten von mir nicht offen gelegt oder bereitgestellt werden, weshalb diesbzgl. Gläubigerinformationen nicht möglich sind.

Soweit dies gesetzlich vorgesehen ist, werden Sie über Vorgänge des Verfahrens vom Insolvenzgericht oder mir unaufgefordert unterrichtet. Des Weiteren können Sie sich auf der Internetseite www.insolvenzbekanntmachungen.de über die öffentlichen Bekanntmachungen im Insolvenzverfahren informieren. Auch haben Sie nach § 4 InsO i.V.m. § 299 Abs. 1 oder Abs. 2 ZPO bei Vorliegen der Voraussetzungen die Möglichkeit, Akteneinsicht beim Insolvenzgericht zu beantragen.

Um Ihnen als Gläubiger eine bestmögliche Information zu bieten, die den datenschutzrechtlichen Vorschriften entspricht, haben wir uns dafür entschieden, unser Gläubigerinformationssystem wie folgt neu aufzubauen:

Bei allen von uns bearbeiteten Insolvenzverfahren über juristische Personen, die ab März 2020 eröffnet wurden bzw. werden, werden wir eine Übersicht über die Vermögenslage hier für Sie als Gläubiger bereithalten. Um diese aufzurufen, müssen Sie in obiger Auswahl das entsprechende Gericht und dort den entsprechenden Namen auswählen.