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PIN anfordern
für das Gläubigerinformationssystems (GIS)


Wenn Sie Gläubiger in einem bei uns betreuten Verfahren sind und noch keine Pin erhalten haben, können Sie über das unten stehende Formular eine Pin bei uns beantragen. Zur Bearbeitung Ihrer Anfrage brauchen wir Ihren Vor- und Nachnamen oder Firmennamen, Ihre E-Mail-Adresse, den Namen des Verfahrens und das gerichtliche Aktenzeichen.
Bitte beachten Sie, dass wir GIS-Pins nur an Gläubiger mit einer angemeldeten Forderung herausgeben können. Sollten Sie noch keine Forderung angemeldet haben, erhalten Sie nach der Prüfung Ihrer Anfrage eine Aufforderung zur Forderungsanmeldung nebst den erforderlichen Unterlagen.