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Online Gläubiger-Informationssystem

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir begrüßen Sie auf der zentralen Eingabeseite unseres Gläubigerinformationssystems (GIS). Bitte geben Sie in das nachfolgende Feld die vom Insolvenzverwalter auf Grund Ihrer Forderungsanmeldung per E-Mail erhaltene persönliche Identifikationsnummer (PIN) ein. Bitte bedenken Sie, dass Sie gem. § 5 Abs. 5 InsO nur dann eine PIN erhalten, wenn Sie eine Forderung zur Insolvenztabelle angemeldet haben.
Die Insolvenzordnung sieht darüber hinaus zur Information und Teilnahme der Insolvenzgläubiger folgende Möglichkeiten vor:

  1. Die Teilnahme an Gläubigerversammlungen §§ 74 ff, 156, 176, 177, 197 InsO,
  2. das Mitwirken im Gläubigerausschuss §§ 67 ff. InsO und
  3. die Einsicht in das Portal www.Insolvenzbekanntmachungen.de

Über diese Informationsmöglichkeiten hinaus bestehen nach der Insolvenzordnung keine Auskunftsrechte von Insolvenzgläubigern gegenüber dem Insolvenzverwalter.

Bitte beachten Sie, dass grundsätzlich nur in Verfahren, die über eine relevante Masse verfügen und in 2021 oder danach eröffnet werden, PIN an die Gläubiger, die Forderungen angemeldet haben, per E-Mail versendet werden. Für sogenannte Kleinverfahren, also Verbraucherinsolvenzverfahren (Aktenzeichen IK) und Regelinsolvenzverfahren mit geringen Massen, werden grundsätzlich keine PIN versendet.

Mit freundlichen Grüßen

die Insolvenzverwalter von Fischer Rechtsanwälte GbR

Bitte geben Sie hier Ihre PIN ein: